TÜV Nord Carsten Dech

KFZ-Sachverständiger Thorsten Heitmann in Hamburg-Bergedorf

Ihr Ansprechpartner des Sachverständigenbüros Dech für Unfallschaden-Gutachten, Wertgutachten, Gutachten zur Beweissicherung und vieles mehr. Wenn Sie also in der Umgebung von Hamburg-Bergedorf wohnen, kommen Sie gerne auf mich zu. 

Rufen Sie einfach an – Sie haben das Problem, wir haben den Lösungsvorschlag.

Schadengutachten

KFZ Schadengutachten

Nach einem unverschuldeten Unfall ist es Aufgabe des Geschädigten seine Schadenhöhe nachzuweisen, hierzu hat er das Recht einen Sachverständigen seiner Wahl mit der Begutachtung des Fahrzeuges zu beauftragen. Die hierfür anfallenden Kosten muß die gegnerische Versicherung tragen. Das Fahrzeug wird durch uns untersucht und ein Gutachten erstellt. Danach wird das Gutachten wahlweise direkt an die regulierende Versicherung oder den Anwalt Ihrer Wahl verschickt. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung sind wir Ihr ansprechpartner für alles was fährt!

Kostenvoranschläge

Kostenvoranschläge

Bei einer Schadenhöhe unterhalb von 750,00€ ist aufgrund des eingetretenen Bagatellschadens kein ausführliches Gutachten notwendig, sollten wir dieses im Zuge der Besichtigung feststellen erstellen wir nur einen Kostenvoranschlag, die hierfür anfallenden Kosten trägt die gegnerische Versicherung.

Bewertungen

KFZ Bewertungen

Die Ermittlung des Fahrzeugwertes wird z.B. aus steuerlichen Gründen oder in Erbschaftsangelegenheiten benötigt. In manchen Fällen soll auch nur ein Fahrzeug von einem Kollegen übernommen werden und man möchte den Übernahmezustand festhalten. Der Wert wird nach Besichtigung des Fahrzeuges unter Berücksichtigung aller beeinflussenden Faktoren und unter Berücksichtigung der Marktlage über das System Schwacke ermittelt. Weiterhin werden Wertgutachten für Oldtimer mit Classic Data Abfrage sowie Sonderfahrzeuge erstellt.

Beweissicherung

Beweissicherung

In einigen Fällen ist die Schuldfrage noch nicht geklärt und vorerst soll einfach nur das Schadenausmaß festgehalten werden.

Ihr Recht, die freie Wahl des KFZ-Sachverständigen

Bereits ab einer Schadenhöhe von 750,00€ steht dem Geschädigten ein Gutachten über seinen Fahrzeugschaden
auf Kosten der gegnerischen Versicherung zu.

Sollte im Zuge der Besichtigung festgestellt werden das der Schaden unterhalb von 750,00€ liegt, es sich also um einen Bagatellschaden handelt,
erstelle ich einen Kostenvoranschlag, die hierfür anfallenden Kosten trägt ebenfalls die gegnerische Versicherung.

Also nehmen Sie Ihr Recht in die eigene Hand und verlassen Sie sich nicht auf den Regulierer der gegnerischen Versicherung.

Ein einfacher Anruf unter 04175/ 802859 genügt und wir vereinbaren gemeinsam telefonisch einen Termin.

Im Zuge des Gespräches klären wir ob eine Besichtigung am Ort Ihrer Wahl möglich ist oder ob wir das Fahrzeug in der Werkstatt Ihres Vertrauens
besichtigen.

Das fertige Gutachten wird dann durch uns der gegnerischen Versicherung oder auf Wunsch auch gerne Ihrem Anwalt zugestellt.

Ihr Vorteil faire und schnelle Bearbeitung durch einen kompetenten Partner mit langjähriger Erfahrung !

 

KFZ-Sachverständigen Büro
Thorsten Heitmann

Heinrich-Osterath-Strasse 39
21037 Hamburg

Tel: +491719123800
E-Mail: theitmann@tuev-nord.de